Elternverwaltet
– was heißt das?

Die Minifee ist eine elternverwaltete Kindergruppe, in der 14 Kinder betreut werden. Das heißt, dass die Eltern sich als Verein zusammengeschlossen haben, um ihre Kinder bestmöglich zu betreuen. Dieser Verein mietet die Räume der Minifee und stellt die Pädagog*innen an. Und jeder Elternteil arbeitet ein bisschen mit, um den reibungslosen Kindergruppen-Alltag zu garantieren.


Die Eltern übernehmen monatliche Kochdienste und verköstigen die Kinder und Pädagog*innen. Außerdem springen sie gelegentlich als Elterndienst ein, wenn ein/e Pädagog*in kurzfristig ausfällt. Daneben hat jeder Elternteil noch festgelegte Aufgaben – beispielsweise einkaufen für das Frühstück, Reparaturen oder Schriftführer*in im Verein. Einmal im Monat gibt es einen Elternabend, bei dem aktuelle Punkte gemeinsam besprochen werden. 

Organisation

Wir sind eine elternverwaltete, selbstorganisierte Kindergruppe. Das bedeutet, dass die Eltern als Mitglieder des Vereins Minifee & KO in basisdemokratischer und gemeinschaftlicher Weise über sämtliche Belange der Kindergruppe selbst entscheiden. 


Dies umfasst unter anderem folgende Punkte:

• Öffnungs- und Schließzeiten
• Gestalten der Räumlichkeiten
• Anstellen unserer Betreuer·innen
• diverse Aktivitäten rund um die Kindergruppe (Kindergruppenurlaub, Feste etc.)
• sämtliche finanzielle Belange
• Suche und Aufnahme neuer Kinder


Das Minifee-Modell baut auf der aktiven Mitarbeit der Eltern auf.
Für alle Eltern verpflichtend ist:
Ca. zwei Mal pro Monat Kochdienst für die gesamte Kindergruppe, sowie die Teilnahme am monatlichen Elternabend. Zusätzlich werden einige Aufgaben unter den Eltern aufgeteilt. Dazu zählen vereinsrechtlich vorgeschriebene Funktionen (Obmensch, Kassier:in, Schriftführer:in, Rechnungsprüfer:in) sowie andere Tätigkeiten für die Kindergruppe (z.B. Wäschewaschen, Gartenbetreuung, Websitebetreuung, Reparaturen, Suche neuer Kinder, Einkäufe).

Im Falle einer gleichzeitigen, unvermeidbaren Verhinderung von zwei BetreuerInnen  übernimmt jeweils ein Elternteil den sogenannten "Elterndienst" (=unterstützende Anwesenheit in der Kindergruppe). Dies ist erwünscht, jedoch nicht verpflichtend!